Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1208/2012
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.2013
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B1208.2012
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973).
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) und das Land Wien sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.