Testo completo
Verfassungsgerichtshof U983/2013 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.11.2013
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.662,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.