Testo completo
Verfassungsgerichtshof KR1/2013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2013
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:KR1.2013
Spruch
I.Dem Antrag auf Feststellung, dass der Rechnungshof zur Überprüfung der Gebarung der Media Quarter Marx Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH befugt ist, in sämtliche Unterlagen dieser Gesellschaft Einsicht zu nehmen, wird insoweit stattgegeben, als diese Unterlagen Teil der Gebarung der Media Quarter Marx Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH sind.
Der darüber hinausgehende Antrag wird abgewiesen.
II.Die Media Quarter Marx Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH ist schuldig, diese Einsichtnahme bei sonstiger Exekution zu ermöglichen.