Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1035/2013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.03.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1035.2013
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.