Testo completo
Verfassungsgerichtshof U1939/2012 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:U1939.2012
Spruch
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art8 EMRK) verletzt worden.Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 1.106,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.