Testo completo
Verfassungsgerichtshof E35/2014 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.11.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E35.2014
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.