Testo completo
Verfassungsgerichtshof E10/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E10.2014
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.