Testo completo
Verfassungsgerichtshof U218/2014 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.02.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:U218.2014
Spruch
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Erkenntnisse im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.