Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1993/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.03.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1993.2014
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.