Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1174/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.09.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1174.2014
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt A) I. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.