Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1349/2016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.10.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1349.2016
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit auch die Spruchpunkte II. und III. des vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpften Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bestätigt werden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.