Testo completo
Verfassungsgerichtshof E880/2016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E880.2016
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.