Testo completo
Verfassungsgerichtshof E2628/2016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.03.2017
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2017:E2628.2016
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.