Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1810/2017
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.03.2018
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E1810.2017
Spruch
I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.