Testo completo
Verfassungsgerichtshof E3830/2018 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.03.2019
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E3830.2018
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch die angefochtenen Erkenntnisse in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.