Testo completo
Verfassungsgerichtshof E4081/2018
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.03.2019
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E4081.2018
Spruch
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.