Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1743/2020 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.06.2021
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E1743.2020
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch die angefochtenen Erkenntnisse in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.