Testo completo
Verfassungsgerichtshof E3857/2021 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.03.2022
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3857.2021
Spruch
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.