Testo completo
Verfassungsgerichtshof E4429/2021
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.10.2022
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E4429.2021
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis (Spruchpunkt A I.) im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.