Testo completo
Verfassungsgerichtshof E2502/2022
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.2023
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2023:E2502.2022
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird, soweit damit die Beschwerde der Beschwerdeführerin abgewiesen wird, aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.