Testo completo
Verfassungsgerichtshof E3551/2023 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.06.2024
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E3551.2023
Spruch
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertretung die mit € 2.622, ─ bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.