Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1046/2024
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.09.2024
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E1046.2024
Spruch
I.Die beschwerdeführende Person ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung Fremder untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Person zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.