Testo completo
Verfassungsgerichtshof E1297/2025
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.12.2025
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E1297.2025
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.