AUSL EGMR Bsw20837/92

Bsw20837/92Altro tribunale11 apr 1996

Testo completo

AUSL EGMR Bsw20837/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1996

Kopf

Europäische Kommission für Menschenrechte, Plenum, Beschwerdesache M. S. gegen Schweden, Bericht vom 11.4.1996, Bsw. 20837/92.

Spruch

Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 EMRK, Art. 13 EMRK - Weitergabe eines Krankenberichts und Recht auf Privatleben.

Keine Verletzung von Art. 8 EMRK (22:5 Stimmen).

Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (24:3 Stimmen).

Keine gesonderte Prüfung der behaupteten Verletzung von Art. 13 EMRK (20:7 Stimmen).

Begründung

Begründung:

Sachverhalt:

Die Bf. hatte sich 1981 bei einem Arbeitsunfall eine Rückenverletzung zugezogen. Sie suchte noch am selben Tag die örtliche Klinik zur Behandlung auf. Als Folge dieser Verletzung befand sie sich zwischen 1981 und 1991 mehrmals für längere Zeit im Krankenstand. 1991 beantragte sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) eine Entschädigung nach dem Arbeitsunfallsversicherungsgesetz. Die Bf. erfuhr, dass die SVA eine Kopie des Krankenberichts von der Klinik erhalten hatte. Diesem Bericht zufolge hätte die Bf. nicht angegeben, dass ihre Verletzungen von einem Arbeitsunfall herrührten. 1992 wurde der Antrag der Bf. mit der Begründung abgewiesen, ihr Krankenstand wäre nicht durch einen Arbeitsunfall verursacht worden. Gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsmittel blieben erfolglos.

Rechtsausführungen:

Die Bf. behauptet, die Weitergabe des Krankenberichts an die SVA habe ihr Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) verletzt. Sie rügt weiters Verletzungen von Art. 6 (1) EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht) und Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Bsw. vor einer nationalen Instanz).

Die Kms. stellt keine Verletzung von Art. 8 EMRK bzw. Art. 6 (1) EMRK fest (22:5 Stimmen bzw. 24:3 Stimmen). Keine gesonderte Prüfung der behaupteten Verletzung von Art. 13 EMRK (20:7 Stimmen).

Hinweis:

Das vorliegende Dokument über den Bericht der EKMR vom 11.4.1996, Bsw. 20837/92, entstammt der Zeitschrift „ÖIMR-Newsletter" (NL 1996,105) bzw. der entsprechenden Datenbank des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, Salzburg, und wurde von diesem dem OGH zur Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz im RIS zur Verfügung gestellt.

Der Bericht im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):

www.menschenrechte.ac.at/orig/96_4/M.S..pdf

Das Original des Berichts ist auch auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int/hudoc) abrufbar.

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