Testo completo
OGH 15Ns60/11h
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.09.2011
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 20. September 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. MichelKwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Christoph C***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, AZ 10 U 38/11x des Bezirksgerichts Hartberg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Zistersdorf delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.