Testo completo
OGH 11Ns34/12g
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.06.2012
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Juni 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Julia Nadine Z***** wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 4 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 142 Hv 36/12y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.