Testo completo
OGH 11Ns12/13y
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.02.2013
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 25. Februar 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab und Mag. Lendl als weitere Richter in der Strafsache gegen Markus S***** wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2, Z 3, 130 erster Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 13 Hv 196/12t des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.