Testo completo
OGH 8Ob86/12y
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.03.2013
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. TarmannPrentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache des Schuldners H***** S*****, Masseverwalter Dr. Franz Seidl, Rechtsanwalt in Kottingbrunn, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung des Revisionsrekurses wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Begründung
Der Masseverwalter hat mit Schriftsatz vom 5. 2. 2013 sein Rechtsmittel zurückgezogen.
Die Rücknahme ist in Analogie zu §§ 484, 513 ZPO bis zur Entscheidung über den Revisionsrekurs zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen (Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 513 ZPO Rz 4 mwH; RISJustiz RS0110466, RS0042041 [T2, T3, T4]).