Testo completo
OGH 15Ns77/13m
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.11.2013
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 28. November 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Robert R***** wegen des Vergehens nach §§ 125, 83 Abs 1 StGB, AZ 6 U 291/13y des Bezirksgerichts Bregenz über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.