Testo completo
OGH 11Ns80/13y
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.12.2013
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Dezember 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab und Mag. Lendl als weitere Richter in der Strafvollzugssache des Patrick L*****, AZ 2 BE 222/13g des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des bedingt Entlassenen auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Steyr delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.