Testo completo
OGH 15Ns26/14p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.2014
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. April 2014 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Emilia D***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2, 130 erster und dritter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 25 Hv 21/14x des Landesgerichts Linz, über den Antrag der Angeklagten D***** auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.