Testo completo
OGH 1Präs2690-1450/15v
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.04.2015
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:001PRA01450.15V.0408.000
Kopf
Über die zum AZ 5 Ns 12/15a des Oberlandesgerichts Linz erfolgte Ablehnung seines Präsidenten wegen Ausgeschlossenheit ergeht der
Beschluss:
Spruch
Der Präsident des Oberlandesgerichts Linz Dr. P***** ist von der Entscheidung über die Ausgeschlossenheit von Richtern dieses Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Beschwerde Mag. Herwig B***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz vom 11. Dezember 2014, AZ 20 Hv 38/11f, nicht ausgeschlossen.
Begründung:
Begründung
Bei seiner pauschalen Ablehnung unterlässt es der Beschwerdeführer Ausgeschlossenheitsgründe zu bezeichnen.