Testo completo
OGH 1Präs2690-1451/15s
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.04.2015
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:001PRA01451.15S.0408.000
Kopf
Über die zum AZ 5 Ns 13/15y des Oberlandesgerichts Linz erfolgte Ablehnung seines Präsidenten wegen Ausgeschlossenheit ergeht der
Beschluss:
Spruch
Der Präsident des Oberlandesgerichts Linz Dr. P***** ist von der Entscheidung über die Ausgeschlossenheit von Richtern dieses Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Beschwerde des Mag. Herwig B***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz vom 13. Februar 2015, AZ 24 Hv 46/10k, nicht ausgeschlossen.
Begründung:
Begründung
Bei seiner pauschalen Ablehnung unterlässt es der Beschwerdeführer Ausgeschlossenheitsgründe zu bezeichnen.