Testo completo
OGH 11Ns25/15p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.04.2015
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0110NS00025.15P.0409.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 9. April 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Abshir M***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 13 Hv 10/15i des Landesgerichts Klagenfurt, über die Anregung dieses Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem Landesgericht Klagenfurt abgenommen und dem Landesgericht St. Pölten delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.