Testo completo
OGH 14Ns24/15p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.04.2015
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0140NS00024.15P.0409.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 9. April 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Dr. Nordmeyer als weitere Richter in der Strafsache gegen Belal A***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 506 Hv 21/15p des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag der Staatsanwaltschaft nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Leoben delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.