Testo completo
OGH 1Präs2690-3746/15s
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.09.2015
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:001PRA03746.15S.0904.000
Kopf
Über die zum AZ 31 Ns 43/15b des Oberlandesgerichts Wien erfolgte Ablehnung seines Präsidenten wegen Ausgeschlossenheit ergeht der
Beschluss
Spruch
Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien Dr. J***** ist von der Entscheidung über die Ausgeschlossenheit von Richtern dieses Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Beschwerde des Franz S***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg vom 26. Juni 2015, GZ 505 Hv 128/13p-142, nicht ausgeschlossen.
Gründe:
Begründung
Bei seiner pauschalen Ablehnung unterlässt es der Beschwerdeführer Ausgeschlossenheitsgründe zu bezeichnen.