Testo completo
OGH 13Os82/15f
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.03.2016
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0130OS00082.15F.0323.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. März 2016 in der Strafsache gegen Thomas K***** und weitere Angeklagte sowie einen belangten Verband wegen des Verbrechens des Abgabenbetrugs nach §§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a und b, Abs 3 lit c FinStrG den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 9. März 2016, GZ 13 Os 82/15f, wird in der fünftletzten Zeile des dritten Absatzes auf Seite 50 dahingehend berichtigt, dass es anstatt „EinStrG“ zu lauten hat: „FinStrG“.
Gründe:
Begründung
Es handelt sich beim Wort „EinStrG“ um einen Schreibfehler, welcher nach § 270 Abs 3 erster Satz iVm § 291 zweiter Satz StPO zu berichtigen war.