Testo completo
OGH 11Ns95/16h
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.2016
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0110NS00095.16H.1214.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Sebastian S***** wegen des Verbrechens nach § 3g VG, AZ 9 Hv 137/16d des Landesgerichts St. Pölten, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Ried im Innkreis delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.