Testo completo
OGH 1Präs2690-635/17v
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.02.2017
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2017:001PRA00635.17V.0213.000
Kopf
Über die zum AZ 1 Ns 6/17x des Oberlandesgerichts Graz erfolgte Ablehnung seines Präsidenten wegen Ausgeschlossenheit ergeht der
Beschluss:
Spruch
Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz Dr. S***** ist von der Entscheidung über die Ausgeschlossenheit des Präsidenten des Landesgerichts Klagenfurt zur Entscheidung über die Ausgeschlossenheit der Einzelrichterin im Verfahren AZ 78 Hv 13/17m des Landesgerichts Klagenfurt nicht ausgeschlossen.
Begründung:
Begründung
Bei seiner pauschalen Ablehnung unterlässt es der Beschwerdeführer Ausgeschlossenheitsgründe zu bezeichnen.