Testo completo
OGH 1Präs2690-3022/17y
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.08.2017
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2017:001PRA03022.17Y.0830.000
Kopf
Über die zum AZ D 25/16 des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer für Kärnten erfolgte Anzeige von Befangenheit seines Präsidenten ergeht der
Beschluss:
Spruch
Wegen Anscheins von Befangenheit des Präsidenten des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer für Kärnten fällt der Vorsitz seinem Stellvertreter zu.
B e g ründung:
Begründung
Der Präsident des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat zu Recht in der jahrzehntelangen Kanzleigemeinschaft mit dem Beschuldigten bestehende Gründe für Anschein von Befangenheit bekannt gegeben (§ 26 Abs 4 DSt 1990).