Testo completo
OGH 1Präs2690-288/19t
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.01.2019
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:001PRA00288.19T.0116.000
Kopf
Beschluss:
Spruch
Wegen Anscheins der Befangenheit des Präsidenten des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Verfahren D1828 fällt der Vorsitz in diesem Verfahren dessen Stellvertreter zu.
Begründung:
Begründung
Der Präsident des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer zeigt in seiner Anzeige zutreffend auf, dass der Umstand, dass er verwaltender Mitvermieter und somit Vertragspartner des Angezeigten ist, den Anschein der Befangenheit begründet.