Testo completo
OGH 14Ns20/19f
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0140NS00020.19F.0401.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 1. April 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in der Strafvollzugssache des Havva A***** wegen bedingter Entlassung aus einer Freiheitsstrafe, AZ 52 BE 20/18k des Landesgerichts Feldkirch, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wiener Neustadt delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.