Testo completo
OGH 13Ns66/19p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2019
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0130NS00066.19P.1212.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Dezember 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel in der Strafvollzugssache betreffend Birgit W*****, AZ 21 BE 113/19z des Landesgerichts Linz, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.