Testo completo
OGH 6Ob201/18d
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.12.2019
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0060OB00201.18D.1219.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Gitschthaler, Univ.Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Gottfried Forsthuber, Rechtsanwalt in Baden, gegen die beklagte Partei E*****, vertreten durch Mag. Gerhard Angeler, Rechtsanwalt in Baden, wegen Feststellung, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Eingabe der Klägerin vom 29. 11. 2019 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Begründung
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs unterliegen keinem weiteren Rechtszug. Daher hatte auch die Erteilung eines Verbesserungsauftrags zur anwaltlichen Unterfertigung der Eingabe zu unterbleiben.