Testo completo
OGH 12Ns24/20f
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.05.2020
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0120NS00024.20F.0519.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Mai 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski in der Strafsache gegen Abdullraqib H***** wegen des Verbrechens des Betrugs nach § 146 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 11 U 30/20m des Bezirksgerichts Schwechat, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Tamsweg delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.