Testo completo
OGH 12Ns85/20a
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.08.2020
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0120NS00085.20A.0820.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 20. August 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Brenner in der Strafvollzugssache des Michael J*****, AZ 52 BE 197/19s des Landesgerichts Feldkirch, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.