Testo completo
OGH 11Ns60/20t
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.09.2020
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0110NS00060.20T.0922.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. September 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Dilaver K***** und andere wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung nach §§ 278b Abs 2, 15 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 8 Hv 62/20m des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.