Testo completo
OGH 12Ns111/20z
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.09.2020
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0120NS00111.20Z.0922.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. September 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Brenner in der Auslieferungssache des Daniel B*****, AZ 30 HR 338/20y des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.