Testo completo
OGH 11Ns38/24p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.05.2024
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0110NS00038.24P.0522.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Mai 2024 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * A* wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1, Abs 4 StGB, AZ 41 Hv 42/24v des Landesgerichts Salzburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.