Testo completo
OGH 15Ns5/25s
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.01.2025
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2025:0150NS00005.25S.0130.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Jänner 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Farkas in der Maßnahmenvollzugssache des * M*, AZ 15 BE 30/24b des Landesgerichts Steyr, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.